Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI


Persönlich. Kompetent. Direkt bei Ihnen vor Ort.

Wer Pflegegeld erhält und zu Hause von Angehörigen oder anderen privaten Pflegepersonen versorgt wird, ist in vielen Fällen verpflichtet, regelmäßig einen Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI durchführen zu lassen.
Dieser dient dazu, die Qualität der häuslichen Pflege zu sichern, Fragen zu beantworten und frühzeitig Unterstützungsmöglichkeiten aufzuzeigen.

Alltagshelfer Osnabrück ist als Beratungsstelle offiziell anerkannt und führt diese verpflichtenden Beratungseinsätze kompetent und einfühlsam bei Ihnen zu Hause durch.

Für wen ist der Beratungseinsatz gedacht?

  • Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5, die Pflegegeld beziehen,
  • pflegende Angehörige und private Pflegepersonen,
  • Familien, die sich eine fachliche Beratung und praktische Tipps für den Pflegealltag wünschen.

Was erwartet Sie?

  • Individuelle Beratung zur häuslichen Pflegesituation
  • Praktische Empfehlungen zur Verbesserung der Versorgung
  • Informationen über Leistungen der Pflegeversicherung und mögliche Unterstützungsangebote
  • Beantwortung Ihrer Fragen rund um Pflege, Entlastungsmöglichkeiten und Hilfsmittel
  • Durchführung und Dokumentation des gesetzlich vorgeschriebenen Beratungseinsatzes

Unser Ziel ist es, Sie nicht nur bei der Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben zu unterstützen, sondern Ihnen auch Sicherheit, Orientierung und wertvolle Tipps für den Pflegealltag zu geben – verständlich, persönlich und auf Augenhöhe.

Sie haben Fragen oder möchten einen Termin vereinbaren?
Sprechen Sie uns gerne an – wir unterstützen Sie zuverlässig und unkompliziert.

Alltagshelfer Osnabrück

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